Betriebliche Krankenvorsorge

Die betriebliche Krankenvorsorge (bKV) oder auch betriebliche Maßnahmen der biometrischen Absicherung werden ausschließlich durch den Arbeitgeber gezahlt und zeichnen sich durch eine Vielzahl an Vorteilen aus:

- Gesunderhaltung der Belegschaft, dadurch weniger Fehlzeiten
- Bessere medizinische Versorgung der Mitarbeiter
- Gewinnung und Bindung von Fach- und Führungskräften
- Senkung der Krankheitskosten für das Unternehmen
- Sofortiger Nutzen gegenüber anderen Vergütungsbausteinen
- Imageverbesserung des Arbeitgebers
- uvm.

Die Umsetzung kann dabei in Form von Zusatzversicherungen erfolgen, die bestimmte Bereiche abdecken, bspw. ambulante und/oder stationäre Behandlung, Zahnbehandlung uvm.

Für Top-Kräfte bestehen auch Möglichkeiten, ein "Upgrade" für gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter auf das Niveau einer privaten Vollversicherung zu übernehmen. Hierdurch können auch Mitarbeiter, die noch nicht über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, mit diesem ergänzenden Gesundheitsschutz angesprochen und für das Unternehmen gehalten werden.

Die Umsetzung der bKV im Unternehmen erfolgt einfach und unbürokratisch, so dass der Arbeitgeber wenig zusätzlichen Aufwand hat und von der Leistungsseite vollkommen entlastet wird. Das Ziel sind gesunde und motivierte Mitarbeiter.

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichteten betrieblichen Krankenvorsorge für Ihr Unternehmen.

 


Ihr Ansprechpartner

Dr. König und Kollegen GmbH
Schlothauerweg 15

52353 Düren

02421 99 45 860
info(at)koenig-kanzlei.de