Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden.

 

Damit sind nicht nur ältere Personen gefährdet, sondern ein Schicksalsschlag kann jeden treffen:

Von Berufsbetreuern betreute Personen:

26,5 %    18 – 39 Jahren alt,
47,0 %    40 – 69 Jahren alt,
26,5 %    70 Jahre und älter.

 

Auch die oft "geplante" Variante, dass im Fall der Fälle der Ehepartner die Betreuung übernimmt, ist nicht immer die beste Variante. Vielen Menschen sind die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in eine „Betreuungsfalle“.

Vermögen und Konten sind zu trennen.
Sie müssen dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen.
Sie können nicht selbstbestimmt handeln.

 

Sorgen Sie frühzeitig vor und lassen Sie eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung von Fachleuten erstellen. Die Kosten liegen dabei sehr niedrig und das beruhigte Gefühl, "alles" geregelt zu haben, ist unbezahlbar.

 

Fragen Sie uns, wir arbeiten in unserem Netzwerk mit Spezialisten für diesen Bereich zusammen.


Ihr Ansprechpartner

Dr. König und Kollegen GmbH
Schlothauerweg 15

52353 Düren

02421 99 45 860
info(at)koenig-kanzlei.de