JETZT ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIESEL-SKANDAL SICHERN! - Frist: 30.12.2017!!

Der Diesel-Abgas-Skandal - oftmals auch „Dieselgate“ genannt - ist einer der größten deutschen Umweltskandale, die es je gegeben hat.

Aufgedeckt haben den Skandal weder das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt, der ADAC oder der TÜV  sondern die US-amerikanischen Umweltschutzbehörden EPA und CARB, in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro ICCT.

Kern des Skandals ist die anscheinend unwidersprochene Tatsache, dass in den Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche) aber auch in den Fahrzeugen anderer Hersteller (u.a. Mercedes-Benz, BMW, Opel und andere) nach europäischem und US-amerikanischem Recht unerlaubte Abschalteinrichtungen (sogenannte Defeat Devices) verwendet worden sein sollen, die erkennen, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird oder eine reale Fahrsituation vorliegt. Bei erkanntem Testumfeld verändern diese Einrichtungen das Abgasverhalten derart, dass die Abgase den Bestimmungen entsprechen. 

 

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.18, dass Fahrverbote in Innenstädten möglich sind, ist mit einem beschleunigten Wertverlust von Dieselfahrzeugen zu rechnen. Handeln Sie schnell!

 

DIES WIRKT SICH DEUTLICH AUF DEN WERT IHRES FAHRZEUGS AUS:

Höhere Abgaswerte, Risiken von Fahrverboten in Innenstädten und die unbekannten Langzeitfolgen durch die Veränderung der Motoreinstellungen durch die Hersteller können zu einem deutlichen Wertverlust führen. Diesen Schaden hat der Hersteller zu verantworten und Sie haben einen grundsätzlichen Schadensersatzanspruch!

 

Unsere Partneranwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht, bleibt das Verfahren dabei für Sie kostenfrei. Nur von der Entschädigungszahlung dient ein Teil der Deckung unserer Kosten. Wir rechnen damit, dass Ihnen mehrere tausend Euro je Fahrzeug als Entschädigung verbleiben werden.

Machen Sie jetzt den kostenlosen Test. Füllen Sie die Öffnet externen Link in neuem FensterCHECKLISTE aus und wir lassen kurzfristig für Sie prüfen, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben könnten.

Öffnet externen Link in neuem Fenster CHECKLISTE zur Prüfung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung

Wichtig: Kunden mit Fahrzeugen aus dem VW-Konzern (inkl. Audi, Skoda, Seat, Porsche) müssen voraussichtlich noch in 2017 die Klage einreichen, da VW nicht bereit ist, hier aus Kundenschutzgründen auf die Verjährung zu verzichten. Siehe auch Beitrag aus dem Öffnet externen Link in neuem FensterARD-Morgenmagazin.

Aber auch alle anderen Dieselfahrer können ihr Fahrzeug prüfen lassen, da die Manipulationsvorwürfe sich quer durch die Autobranche ziehen.

 

SICHERN SIE SICH JETZT IHR VERBRAUCHERRECHT!!  -  WARTEN SIE NICHT LÄNGER!! - OHNE KOSTENRISIKO!


Ihr Ansprechpartner

Dr. König und Kollegen GmbH
Eisenbahnstrasse 27

52459 Inden

02465 304 825
diesel(at)koenig-kanzlei.de


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