Wir orientieren uns bei der Erstellung eines auf Sie persönlich zugeschnittenen Finanzplanes an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung und arbeiten dabei gerne mit von Ihnen gewünschten Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen. Sollten Sie keine fachlichen Begleiter haben, können wir diese in unserem Netzwerk abbilden.


 

Diese Grundsätze im Einzelnen:

  1. Vollständigkeit: Alle Kundendaten werden erfasst, analysiert und fließen in die Planung ein. Dies beinhaltet Ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Ihre Einnahmen und Ausgaben, sowie ihre familiäre Situation.

  2. Vernetzung: Alle Wechselwirkungen werden berücksichtigt. Unter Einbezug persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren.

  3. Individualität: Sie stehen mit ihren Zielen, Bedürfnissen und ihrer familiären Situation im Mittelpunkt der Finanzplanung.

  4. Richtigkeit: Wir erstellen die Finanzplanungen immer auf der Basis des aktuell geltenden Rechts und unter Nutzung anerkannter Methoden. Dabei erhalten Sie immer auch Prognoserechnungen, die unter Annahme allgemein anerkannter Verfahren entstanden und plausibel sind.

  5. Verständlichkeit: Die Finanzplanung wird Ihnen mit allen Ergebnissen verständlich und nachvollziehbar präsentiert.

  6. Dokumentationspflicht: Die Finanzplanung einschließlich Ihrer Prämissen und Ergebnisse wird Ihnen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt.

  7. Einhaltung der Berufsgrundsätze: Wir beachten die geltenden Berufsgrundsätze für Finanzplaner wie Integrität, Vertraulichkeit und Objektivität.

 

 


Ihr Ansprechpartner

Dr. König und Kollegen GmbH
Schlothauerweg 15

52353 Düren

02421 99 45 860
info(at)koenig-kanzlei.de